Q&A-Bereich
Die Kosten richten sich nach dem ermittelten Verkehrswert des Grundstücks und sind in der beigefügten Honorartabelle detailliert aufgeführt. Besondere Anforderungen oder zusätzliche Aufgaben, wie Erbbaurechte oder rückwirkende Bewertungsstichtage, können zu einem Zuschlag führen.
Honorartabelle: https://michalsky-immobilienbewertung.de/honorartabelle
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Die Bearbeitungszeit für ein Verkehrswertgutachten hängt von der Komplexität der Grundstückssituation und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel benötigen wir aktuell, nach Eingang aller erforderlichen Dokumente und einer Besichtigung, ca. 6 bis 8 Wochen für die Fertigstellung.
Eine Übersicht der erforderlichen Dokumente finden Sie in der beigefügten Liste. Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung.
Übersicht aller erforderlichen Unterlagen: https://michalsky-immobilienbewertung.de/unterlagen
Übersicht aller erforderlichen Unterlagen: https://michalsky-immobilienbewertung.de/unterlagen
Als freie Sachverständige für Immobilienbewertung erfülle ich die gesetzlichen Standards für Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB. Bitte beachten Sie jedoch, dass ich keine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bin. Für gerichtliche Verfahren, die eine solche Bestellung voraussetzen, ist dies zu berücksichtigen.
Ja, eine Besichtigung der Immobilie ist notwendig, um alle wertrelevanten Faktoren vor Ort zu prüfen. Dazu gehören der bauliche Zustand, die Ausstattung und eventuelle Besonderheiten, die aus den Unterlagen allein nicht hervorgehen. Eine fundierte Wertermittlung ist nur auf Grundlage einer Besichtigung möglich.
Nein, ich erstelle ausschließlich vollständige Verkehrswertgutachten. Kurzgutachten, einfache Werteinschätzungen oder Beleihungswertgutachten gehören nicht zu meinem Leistungsspektrum.